Nach Beschluss des Bundestages und Bundesrates tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz „Bundesnotbremse“ des Bundes ab 24. April 2021 in Kraft. Das geänderte Bundesgesetz gilt unmittelbar im gesamten Freistaat Sachsen. Alle Regelungen sind befristet bis maximal zum 30. Juni 2021. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in unserem Landkreis über der Marke von 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen.
Da die definierten Inzidenz-Schwellenwerten 100, 150 und 165 im Landkreis Nordsachsen überschritten sind, ist die „Bundesnotbremse“ vollumfänglich im Landkreis Nordsachsen umzusetzen. Die für den Landkreis Nordsachsen erlassene Allgemeinverfügung mit inzidenzunabhängigen Erleichterungen wurde somit aufgehoben.
Unter Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen ist der Sport auf unserer Tennisanlage ab Samstag, 24. April 2021 zulässig:
- Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. D.h. es können pro Platz nur zwei Personen spielen – nur Einzel und kein Doppel.
- Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.
Ferner gelten auf unserer Tennisanlage weiterhin die nachfolgenden Verhaltensregeln:
- Personen mit Erkältungssymptomen dürfen die Tennisanlage nicht betreten.
- kontaktlose Begrüßung und Verabschiedung
- Einhaltung von Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen während des Aufenthalts und des Spielens auf der Anlage
- Clubraum und Umkleide sind gesperrt – WC-Anlage steht aber zur Verfügung
Eine ausreichende Grundversorgung mit Hygieneartikeln wie Seife, Desinfektionsmittel oder Papierhandtüchern ist vorhanden.
