Unser Landkreis Nordsachsens hat die Möglichkeiten der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung für inzidenzunabhängige Erleichterungen genutzt und eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Nach Paragraph 8 der vom 1. bis 18. April 2021 geltenden Rechtsverordnung des Freistaats Sachsens ist für den Landkreis Nordsachsen somit ab Dienstag, 6. April 2021 Folgendes erlaubt:
- Individualsportarten alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich beziehungsweise auf Außensportanlagen.
D.h., dass wir unsere Tennisanlage ab 6. April 2021 unter Einhaltung der folgenden Corona-Beschränkungen und unter Berücksichtigung des Hygienekonzepts benutzen können.
- Die Tennisanlage hat 3 Tennisplätze und einen Platz mit Tenniswand.
- Jeder Platz kann mit bis zu 2 Spielern benutzt werden.
- Doppelspiel ist nicht erlaubt.
- Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anzahl nicht bei 2 sondern bei 20 Personen beschränkt.
Die allgemeinen Hygieneregeln, siehe Blogbeitrag vom 3. Mai 2020, gelten weiterhin.
Diese Nutzung der Tennisanlage gilt bis auf weiteres. Die Benutzung unserer Tennisplätze ist nur unten den obigen Regelungen und unter den Hygieneregeln nutzbar.
Frohes Osterfest!

